Fünf runde Holzformen mit Häkchen

Kriterienliste

Empfehlungen für Ihre barrierefreie Weiterbildung

Wie können Weiterbildungsinstitutionen ihre Angebote für blinde und sehbehinderte Menschen zugänglich machen? Um diese Frage zu beantworten, erarbeitete TSF zusammen mit sehbehinderten und blinden Betroffenen die vorliegende Kriterienliste. Sie dient Weiterbildungsinstitutionen, die ihre Angebote für blinde und sehbehinderte Menschen öffnen möchten, als Leitfaden und führt Schritt für Schritt von der Planung bis hin zu einer gelingenden Umsetzung von inklusiven Weiterbildungen. 

Gemäss Prognosen des SZBLIND werden diese Zahlen in den nächsten Jahren und Jahrzehnten massiv ansteigen (Quelle: Sehbehinderung, Blindheit und Hörsehbehinderung: Entwicklung in der Schweiz - Berechnungen 2019).

  • Ihre Webseite soll barrierefrei sein:
    • Achten Sie darauf, dass Informationen nicht alleine durch Bilder und Farben vermittelt werden und verwenden Sie zusätzlich Textalternativen.
    • Überprüfen Sie, ob Ihre Texte von Screenreadern entziffert und gelesen werden können.
    • Achten Sie auf ausreichenden Kontrast zwischen Text und Hintergrund.
    • Die Grösse Ihrer Texte sollte einstellbar sein.
    • Interaktive Elemente (bsp. Formulare, Links, Cookiemeldung) sollten mit der Tastatur zu steuern seien und durch Screenreader erkennbar sein.
  • Kennzeichnen Sie jene Kurse, die für blinde und sehbehinderte Menschen offenstehen, indem Sie sie bildlich oder mit Ton speziell markieren. Dadurch weisen Sie Ihr inklusives Bildungsangebot aus.
  • Kommunizieren Sie die schulischen Massnahmen, mit denen Sie blinde und sehbehinderte Menschen einzubeziehen gedenken. Wichtig ist hierbei insbesondere der Hinweis, dass Sie interessierten Betroffenen für ein Informationsgespräch zur Verfügung stehen.
  • Bieten Sie interessierten sehbehinderten und blinden Menschen ein Vorgespräch an, bei der Sie einerseits über die von Ihrem Kurszentrum angebotenen Massnahmen berichten und andererseits die spezifischen Bedürfnisse der Betroffenen einholen. Welche Art von Sehbehinderung hat die Person? Bringt sie einen Blindenführhund mit? Welche Art von Arbeitsplatz benötigt sie? Wie möchte sie den anderen Kursteilnehmenden vorgestellt werden? Braucht es eine Begleitung von der Haltestelle aus am ersten Kurstag? Und welche weiteren Bedürfnisse gilt es zu beachten?
  • Es macht Sinn, sehbehinderten und blinden Menschen die Kursunterlagen schon vor dem Kurs zur Verfügung zu stellen, damit sie sich bereits einen Überblick über Aufbau und Inhalte machen können. Kommunizieren Sie der Person, dass diese Unterlagen nur für den Eigengebrauch bestimmt sind und nicht weitergegeben werden dürfen. 
  • Klären Sie zudem mit den Betroffenen, ob sie während des Kurses auch Audioaufzeichnungen für den Eigengebrauch machen kann. 
  • Kommunizieren Sie den betroffenen Kursteilnehmenden auch bereits per Mail, wie die Zugangsdaten zu Ihrem WLAN lauten, da für sie ein einfacher Aushang im Kursraum nicht ausreicht.

Die Anreise zum Kursort stellt für Blinde und Sehbehinderte eine Herausforderung dar. Damit diese zu bewältigen ist, empfehlen wir folgende Möglichkeiten:

  • das Einrichten eines Begleitdienstes (es wird vereinbart, wo/bei welcher Haltestelle die Person abgeholt wird).
  • das Anbringen von taktil-visuellen Markierungen (Blindenleitsystem)
  • eine genaue Wegbeschreibung, bei der Sie auf Hindernisse speziell hinweisen.
  • Nehmen Sie die Person bei ihrer Ankunft vor dem Schulungsgebäude in Empfang und führen Sie sie durch Ihre Räumlichkeiten.

Der Seminarraum sollte bei mehrtägigen Kursen nach Möglichkeit immer derselbe sein. Beachten Sie zudem Folgendes:

  • Bauliche Hindernisse wie Dachschrägen oder Balken sollten vermieden werden.
  • In den Raum ragende Ausstattungselemente müssen markiert und mit dem Signal- oder Langstock erkennbar sein.
  • Da blinde und sehbehinderte Menschen in der Regel mit einem Laptop arbeiten, sollten sie Stromanschluss haben. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass die Stromkabel nicht zu Stolperfallen werden.
  • Sehbehinderte Kursteilnehmende sollten einen Platz zugewiesen bekommen, wo sie nicht geblendet werden und der Bildschirm ihres Laptops keinen Lichtreflexen ausgesetzt ist.
  • Teambuilding: Kommunizieren Sie auch den anderen Kursteilnehmenden, wie die Zusammenarbeit mit der blinden oder sehbehinderten Betroffenen aussehen soll. Je nach Absprache im Vorfeld übernimmt der/die Betroffene selbst diese Aufgabe anlässlich der Vorstellungsrunde.
  • Kursunterlagen: Wie bereits erwähnt, ist es sinnvoll, wenn Kursunterlagen den blinden und sehbehinderten Personen bereits im Vorfeld digital zugestellt werden. Weitere Unterlagen, die während dem Kurs verteilt werden, sollten "barrierefrei" sein, also gross geschrieben oder vorgelesen werden. 
  • Präsentationen, die nicht vorgängig abgegeben wurden, sollten vorgelesen werden. 
  • Praktisch für blinde und sehbehinderte Teilnehmende ist, wenn Sie ihre Notizen direkt den Unterlagen hinzufügen können und nicht ein eigenes Dokument dafür erstellen müssen. Zudem ist klar zu regeln, ob Audioaufzeichnungen für den Eigengebrauch erlaubt sind. 
  • Gruppenarbeiten: Der Austausch in Gruppen stellt für blinde und sehbehinderte Menschen kein Problem dar. Schwierig wird es dann, wenn der Austausch auf einem kurzfristig abgegebenen Medium aufbaut. Auch die erarbeiteten Ergebnisse, etwa auf einem Flipchart festgehalten, sollten vorgelesen werden.
  • Blindenführhund: Blindenführhunde sind trainiert und stören den Unterricht nicht. Hilfreich ist jedoch, wenn das Kurszentrum Kenntnis von einem geeigneten Platz hat, wo der Hund sich in der Pause erleichtern kann. Organisieren Sie in der ersten Pause nach Möglichkeit eine Begleitung zu diesem Platz.
  • Umfeld (Empfang, Cafeteria, Toilette): Zeigen Sie blinden und sehbehinderten bei ihrem ersten Besuch in Ihrem Zentrum, wo sich Empfang, Toiletten, Kaffeemaschine und Pausenraum befinden, damit sie sich danach selbständig zurechtfinden können. 

Auch allfällige Prüfungen sollten barrierefrei sein. Es gilt daher zu beachten, dass

  • Die Aufgabenstellung lesbar ist, z.B. digital vorliegt, so dass der Text vergrössert werden oder vorgelesen werden kann. 
  • die blinden und sehbehinderten Kursteilnehmenden jene Hilfsmittel verwenden dürfen, die sie benötigen, z.B. den Laptop statt Handschrift.
  • sie die Antworten unmittelbar unter die Fragen eintragen können und nicht das Dokument wechseln müssen.

Wenn mit Einhaltung dieser Kriterien nicht alle behinderungsbedingten Nachteile beseitigt sind, sind Überlegungen zu einer Veränderung der Prüfungssituation anzustellen. Hierbei geht es um einen gesetzlich vorgeschriebenen Nachteilsausgleich und nicht um eine Vereinfachung der fachlichen  Anforderungen der Prüfung an sich.

  • Soll die Dauer der Prüfung angepasst werden?
  • Soll eine mündliche anstelle einer schriftlichen Prüfung durchgeführt werden?
  • Macht es Sinn, Aufträge mündlich statt schriftlich zu erteilen?
  • Soll die zu prüfende Person durch eine Lehrkraft begleitet werden, die ihr die Aufgabenstellungen vorliest und grafische Darstellungen erläutert?
  • Braucht es eine spezifische Einrichtung des Arbeitsplatzes?

Formulare zur Kursauswertung, die der Qualitätssicherung dienen, sollten ebenfalls lesbar und durch blinde und sehbehinderte Kursteilnehmen bedienbar sein. Zudem empfehlen wir, Fragen zu den Massnahmen für blinde oder sehbehinderte Menschen hinzuzufügen. 

Die Kriterienliste mit zusätzlichen Hintergrundinformationen als Download.

Leiten Sie eine Weiterbildungsinstitution oder sind Ausbilder:in?

Wünschen Sie eine Schulung für Ihre Kursleitenden oder Ihr Administrationspersonal, damit Sie Ihre Angebote barrierefrei und inklusiv gestalten können?

Benötigen Sie weitere Informationen, möchten Sie die Kriterienliste in gedruckter Form oder wünschen Sie eine Beratung zur Umsetzung der Kriterienliste? Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung. 

Telefonisch:

Deutschschweiz und Romandie +31 370 21 11

Tessin: +91 913 41 00 oder +41 250 40 56

Per E-Mail: info@ts-formation.ch

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Aktuell testen wir in einem Pilotprojekt mit dem Verband der schweizerischen Volkshochschulen (VSV), wie die Kriterienliste an den Volkshochschulen bestmöglich umgesetzt werden kann. Wir arbeiten dafür mit dem VSV und dem Schweizerischen Blindenverband (SBV) zusammen. Gerne halten wir Sie an dieser Stelle auf dem Laufenden.